
Aber mal ehrlich: Wusste das jemand von euch vorher? Ich musste per eMail bei der FDP anfragen, habe aber dann eine sehr kompetente Antwort von MdB Gisela Piltz bekommen:
Gerne können Sie Ihrem Schwager nachfolgende Antwort von Frau Piltz übermitteln. Ebenso könnten Sie auf den Beschluss des Landesparteitags in Bielefeld verweisen, wo sich die FDP NRW klar gegen Sperrungen ausgesprochen hat. Auch in der ersten Lesung des Gesetzes im Bundestag haben sich die Vertreter der FDP-Fraktion klar gegen das Gesetz ausgesprochen.
Dort heisst es (Waitz FDP):
Die Bundesregierung begeht hier einen Etikettenschwindel. Mit diesem Gesetz bekämpfen wir die Kinderpornografie nicht. Mit Ihrem Gesetzentwurf verhält es sich wie mit dem Scheinriesen von Michael Ende: Je genauer man hinschaut, desto kleiner wird er.
Und weiter:
Vielen Dank für Ihr Schreiben zu Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Kinderpornographie, zu dem ich gerne im Namen der FDP-Bundestagsfraktion Stellung nehme.
Kinderpornographie muss effektiv bekämpft werden. Kinderpornographie, bei der der Missbrauch von Kindern in Bild oder Film wiedergegeben wird, ist ein widerliches und schreckliches Verbrechen, denn der vorangegangene Missbrauch hinterlässt unheilbare Wunden an Seele und Körper der missbrauchten Kinder.
Notwendig ist die konsequente Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie. Die Erfolge der Ermittlungsbehörden in Bund und Ländern in diesem Bereich müssen fortgesetzt werden. Insbesondere ist für ausreichende personelle und sächliche Mittel, gerade bei der IT-Ausstattung, bei Polizei und Staatsanwaltschaften, die richtigerweise sehr sensibel auf Anzeigen und Erkenntnisse in diesem Bereich reagieren, zu sorgen. Zudem muss die Prävention des Kindesmissbrauchs verbessert werden. Hier sind Eltern, Schulen, Kindergärten, Ärzte und Jugendämter ebenso gefordert wie die Gesellschaft insgesamt. Eine Kultur des Wegschauens darf es nicht geben, sondern jeder, der Hinweise auf Kindesmissbrauch hat, muss ermutigt werden, dies auch regelmäßig zur Anzeige zu bringen.
Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes, nach dem die Zugangsprovider dazu verpflichtet werden sollen, Internetseiten nach Vorgabe einer Sperrliste des Bundeskriminalamts durch Umleitung auf eine Stopp-Seite zu sperren, lehnt die FDP-Bundestagsfraktion ab.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Straftaten, die im oder mittels des Internets begangen werden, müssen konsequent verfolgt werden. Zugleich müssen sich staatliche Maßnahmen an den geltenden rechtsstaatlichen Vorgaben messen lassen.
Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. Gefahrenabwehr obliegt den Ländern, die in diesem Bereich hervorragende Arbeit leisten. Auch die Regulierung von Medieninhalten liegt in der Zuständigkeit der Länder, wohingegen der Bund nur für die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen von Telemedien zuständig ist. Insoweit stellt sich die Frage, ob der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist.
Der Gesetzentwurf wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. Von den geplanten Sperrungen können auch legale Internetseiten erfasst sein, wie die Bundesregierung selbst darlegt. Daher muss sehr sorgfältig geprüft werden, ob die vorgeschlagene Maßnahme verhältnismäßig ist.
Betroffen von der Sperrung von Internetseiten sind die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbstverständlich schützen die Grundrechte nicht rechtswidriges Verhalten. Das Verbreiten und das Sich-Beschaffen wie auch schon der Besitz von Kinderpornographie sind strafbar.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit den geplanten Sperrungen durch die Manipulation in den sog. Domain-Name-Servern (DNS), die dazu dienen, eine vom Nutzer eingegebene Internetadresse in die zugehörigen numerischen IP-Adressen aufzulösen, die gesperrten Seiten nach wie vor zugänglich sind, wenn z.B. ein anderer DNS verwendet oder aber die IP-Adresse direkt eingegeben wird. Wenngleich die Umgehbarkeit die Geeignetheit nicht grundsätzlich in Abrede stellt, muss jedoch bedacht werden, dass die Nutzung anderer DNS, z.B. einer Universität, gang und gäbe ist und so eine nicht unerhebliche Zahl der Nutzer gar nicht erfasst wird. Ebenfalls nicht erfasst werden sog. Peer-to-Peer-Netzwerke, da diese nicht in den Domain-Name-Servern verzeichnet sind. Insoweit wird ein für die Begehung von Straftaten im Bereich der Kinderpornographie wesentlicher Verbreitungsweg schon von vornherein nicht erfasst. Schließlich wechseln die Server nach Angabe des BKA häufig, teilweise nach nur wenigen Stunden. Sperrlisten, die binnen sechs Stunden wirksam werden müssen, verfehlen dann aber ihr Ziel.
Von der Bundesregierung wird vorgetragen, dass die Maßnahme aber deshalb erforderlich sei, weil ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Betreiber ausländischer Server schwierig bis unmöglich sei. Nach Erkenntnissen aus anderen Ländern befindet sich die weit überwiegende Zahl der Server in den Vereinigten Staaten, die übrigen sogar vielfach in Europa. Hier ist Rechtshilfe regelmäßig möglich und auch Erfolg versprechend.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, die Provider durch Verträge mit dem BKA zu Sperrungen zu verpflichten, da Grundrechtseingriffe stets einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird aber unter keinem Gesichtspunkt den Anforderungen an eine verfassungsmäßige Rechtsgrundlage gerecht. So fehlen in dem Gesetzentwurf Vorgaben für ein rechtsstaatliches Verfahren oder für klare Haftungsregelungen der Provider. Auch die Ausweitung der Befugnisse des BKA im Bereich der Gefahrenabwehr ist abzulehnen.
Die FDP-Bundestagsfraktion wird das nun anstehende parlamentarische Verfahren dazu nutzen, ihre Bedenken sachlich und kritisch vorzutragen, um eine ernsthafte Debatte anzustoßen. Es verbietet sich nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion, das Thema in die eine oder andere Richtung zu instrumentalisieren.
Hört sich aufgeklärt und vernünftig an. Zu betonen sei auch, dass ich die Verweise in Digitalform erhalten habe. In Sachen Recherche hat da jemand seine Hausaufgaben gemacht, aber in meinen und den Augen anderer müsste die Oppositionsarbeit noch weiter gehen. Es ist Aufgabe der Opposition das Wahlvolk auch mit Medienpräsenz aufzuklären und seinen Standpunkt klar zu machen. Warum das hier nicht passiert, kann ich nur vermuten, aber es liegt nah: Keiner hat Lust von der Wildpresse als Pädophiler hingestellt zu werden.
Liebe FDP, liebe Frau Piltz: Jetzt ist der Zeitpunkt auf die Bugwelle aufzuspringen und der Kinderpornografie im Internet den wahren Krieg zu erklären! Es gilt: Ausschalten, nicht ausblenden! Wie wäre das als plakatives Wahlkampf-Thema? Oder vergrault man damit den potentiellen Koaliationspartner CDU? Sicher ist: Es gibt viele zehntausende, bestimmt sogar hundertausende Wähler da draußen, die eine Rückendeckung aus dem Bundestag mehr als begrüßen würden!
Aus dem Kreise der CDU dünstet es ja aktuell schon wieder schlechte Nachrichten für unsere Demokratie: Freunde der Kinderpornografie schlagen zurück.
Langsam fange ich bei der Suche nach Beweggründen für solche Aktionen zu verzweifeln. Mögliche Beweggründe, die mir einfallen:
- Wolfgang S. auf der ewigen Suche nach menschenrechtlicher Evolution hat seine Marionette im Familienministerium und auch das passende Killer-Argument gefunden, endlich den elektronischen Überwachungsstaat durchzusetzen?
- Uns Ursula hat sich das heikle Thema Kinderpornografie auf Basis im ersten Moment fürchterlich klingender Fakten aus den Fingern gesaugt und dick auf die Flaggen geschrieben. Passt perfekt, da man auch einfach nicht dagegen sein kann! Das ist genau die Wahlwerbung die man im Superwahljahr braucht! Wenn man sich wie die Mutter der Nation zu verkaufen weiss, ist das Gute-Absichten-Lächeln sogar dann der Weg zum Erfolg, wenn technische Kompetenz und sachliches Fundament fehlen?
- Einmal losgetreten wäre der Rückschlag durch eine Petition aufmerksamer Bürger zu rufschädigend für die CDU und man fängt an sein Luftschloss namens "Internet-Sperre" mit neuen Luftmauern, wie dem zwielichtigen Deutsche Kinderhilfe e.V. und den durch die Guttenbergs gut verbundenen Verein Innocence in Danger zu sichern?
Nun, diese drei Hypothesen beinhalten irgendwie die Tatsache, dass die Befürworter des Gesetzentwurfes um die Zensurgefahren und die Unwirksamkeit der Sperren wissen. Vielleicht zu naiv zu denken irgendjemand wird doch Frau von der Laien mal eine der vielen hundert Internetseiten ausgedruckt haben, die klar und sachlich aufzeigen, dass hier mit Demagogie reine Symbolpolitik betrieben wird. Falls das überhaupt noch möglich ist... Ansonsten wären persönliche Profilierung und Terror-Paranoia in dieser Reihenfolge die einzigen Beweggründe, die ich mir vorstellen kann und ein wahres Armutszeugnis aller Beteiligten.
Zum Ende noch der Dank an alle, die sich so hingebungsvoll gegen die Internet-Sperren einsetzen. Dieses Gesetz kann und wird in Zukunft gravierende Auswirkungen haben von denen wir alle betroffen sein werden. Leistet weiter genau die Aufklärungs- und Überzeigungsarbeit zu der sich nicht einmal unsere Opposition wirklich traut!
Update on Saturday, May 16, 2009 at 1:19PM by
serrynaimo
Sweet, ein Dringlichkeits-Antrag under anderem von Frau MdB Gisela Piltz und Frau Maja Pfister hat gestern auf dem Bundesparteitag in Hannover überwältigenden Zuspruch gefunden. Hat unser lautes Bellen ja doch geholfen!